Erstberatung bei Scheidungs- und oder Trennungsabsichten.

In vielen Fällen geht der Trennung eine Vorahnung voraus, dass der Partner möglicherweise Trennungsabsichten hegt, oder man hat möglicherweise für sich den eigenen Trennungswunsch erkannt.

Solche Gedankengänge führen naturgemäß zu Ängsten, da die damit einhergehenden juristischen und wirtschaftlichen Konsequenzen undurchsichtig erscheinen.

Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn gemeinsame Kreditverbindlichkeiten bestehen oder eine Immobilie gemeinsam angeschafft wurde.

Die größte Sorge bereiten allerdings die gemeinsamen Kinder.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, kann eine anwaltliche Erstberatung sehr hilfreich sein.

Die Kosten für eine Erstberatung sind überschaubar. Diese werden Gegenstand des Erstgespräches und übersteigen den Betrag von 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer nicht.

Für eine eingehende Beratung sind umfangreiche und genaue Informationen erforderlich. Nur durch diese lässt sich der Sachverhalt ermitteln und juristisch bewerten.

Es sind daher folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  1. Heiratsurkunde;
  2. Geburtsurkunde der Kinder;
  3. Ehevertrag oder Erbverträge, falls vorhanden;
  4. etwaige sonstige Vereinbarungen;
  5. bereits geführter Schriftverkehr.

Sollten auch Unterhaltsansprüche geprüft werden, sind folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  1. Verdienst- und Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate oder sonstige Einkommensnachweise (Bescheide vom JobCenter, Arbeitslosengeldbescheide, Rentenbescheid, Krankenbescheid);
  2. Gehaltsnachweise des Ehepartners (falls vorhanden);
  3. Belege über weitere Einkünfte (falls vorhanden);
  4. Aktueller Steuerbescheid bzw. letzte Einkommensteuererklärung.

Sollten Schulden und Vermögen vorhanden sein, verschaffen Sie sich bitte schon einmal einen Überblick über den derzeitigen Stand Ihres Vermögens (Aktiva und Passiva) und über den Stand Ihres Vermögens bei der Eheschließung.

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