Online-Scheidung, Möglichkeiten und Grenzen erklärt von Fachanwältin für Familienrecht Andrea Khamseh aus Berlin

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht biete auch ich die Möglichkeit einer sogenannten „Online-Scheidung“ an. Vorab möchte ich allerdings klarstellend darauf hinweisen, dass eine Online-Scheidung per se im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen ist. Nach wie vor ist bei dem eigentlichen Scheidungstermin die persönliche Anwesenheit bei Gericht erforderlich. Es fällt nur das persönliche Erstberatungsgespräch weg.

Es findet lediglich die Beauftragung des Anwaltes oder der Anwältin über das Internet statt.
Der Vorteil ist, dass die Formalitäten bequem von Zuhause abgewickelt werden können und keine Wartezeit und keine Anfahrt zum Anwalt/ Anwältin erfolgt.

Für die Scheidung online entstehen, wie für die herkömmliche Scheidung auch, Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten.

Es werden die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) sowie die im dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (RVG VV) gezahlt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem zu ermittelnden Streitwert. Dieser ist von der Höhe des jeweiligen Familieneinkommens abhängig.

Bei geringem Einkommen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Bei der Online-Scheidung begleite ich Sie von der Antragstellung bis hin zur mündlichen Verhandlung. Sie können dabei jederzeit per E-Mail, per Fax oder auch per Telefon Kontakt mit mir aufnehmen.

Halten Sie im Laufe des Verfahrens ein persönliches Gespräch dennoch erforderlich, besteht jederzeit die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren. Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.

Eine Online-Scheidung empfehle ich nicht, wenn zusätzlich Folgesachen, wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleichsansprüche geregelt werden müssen und noch eine Vermögensauseinandersetzung zu erfolgen hat.

Sollten Sie nach alldem sich dennoch für eine Online-Scheidung entscheiden bitte ich Sie, beiliegendes Formular auszufüllen und mir zuzusenden. Bitte fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular eine auf mich lautende und unterschriebene Vollmacht bei sowie eine Eheurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ggf. Geburtsurkunden der Kinder bei.

Ergeben sich beim Ausfüllen des Formulars Fragen, können Sie jederzeit telefonisch um Hilfe bitten.

Sobald mir die Unterlagen vorliegen, werde ich einen Scheidungsantrag entwerfen und Ihnen zur Durchsicht und Freigabe zukommen lassen.

Hierfür ist erforderlich, dass Sie den Entwurf unterzeichnen und mir gemeinsam mit der Eheurkunde und der Vollmacht jeweils im Original per Post zukommen lassen.

Nachdem sämtliche Unterlagen eingegangen sind, werde ich den Antrag bei Gericht einreichen. Über den Verlauf des Verfahrens werden Sie regelmäßig in Kenntnis gesetzt.

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Online-Scheidung - Kanzlei-Khamseh Berlin

Bitte gehen Sie sorgfältig alle Fragen durch und füllen Sie alle benötigten Felder des Formulars möglichst komplett aus.

Wenn Sie unsicher sind, oder Fragen zum Formular haben können Sie sich jederzeit auch gern telefonisch in der Kanzlei melden.
Telefon Berlin: 030 219 68 690

1. Welcher Ehepartner will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag bei Gericht zu stellen?Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

2. Persönliche Angaben der Ehefrau:

Bitte geben Sie bei der Anschrift den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

3. Persönliche Angaben vom Ehemann:

Bitte geben Sie bei der Anschrift den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob der Ehemann dort gemeldet ist oder nicht.

4. Letzte gemeinsame Anschrift der Ehepartner:

Hier geben Sie bitte die Anschrift an, an der Sie vor oder bis zur Trennung zuletzt gemeinsam gewohnt haben.

9. Ist ein Ehepartner aus der Ehewohnung ausgezogen, wenn ja welcher?
10. Wohnt einer der Ehepartner noch in der Ehewohnung?
11. Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder?Auch wenn es ein zukünftig gemeinsames Sorgerecht geben soll, müssen im Scheidungsantrag gemeinsame minderjährige Kinder angegeben werden.
12. Wo halten sich die Kinder regelmäßig auf?Bitte geben Sie hier an, bei welchem Ehepartner Ihre Kinder im Alltag leben.
13. Soll die bestehende gemeinsame elterliche Sorge für die gemeinsamen minderjährigen Kinder beibehalten werden?Dies entspräche dem gesetzliche Regelfall. Ein Antrag zum Sorgerecht ist dann im Scheidungsantrag nicht erforderlich.
14. Stimmt Ihr Ehepartner der Scheidung zu?Ist die Frage geklärt?
15. Wurde ein Versorgungsausgleich mittels notarieller Vereinbarung ausgeschlossen?Ist die Frage geklärt?
16. Existiert eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein notariell beglaubigter Ehevertrag?Ist die Frage geklärt?

... oder beantworten Sie bitte folgende Fragen

Wie haben Sie sich mit Ihrem Ehepartner in der genannten Vereinbarung über folgende Punkte geeinigt?

16.1 nachehelicher EhegattenunterhaltIst die Frage geklärt?
16.2 KindesunterhaltIst die Frage geklärt?
16.3 Umgangsrecht mit den KindernIst die Frage geklärt?
16.4 Ehewohnung / EhehausIst die Frage geklärt?
16.5 HausratIst die Frage geklärt?
16.6 ZugewinnausgleichIst die Frage geklärt?
18. Bestehen zwischen Ihrem Ehepartner und Ihnen bereits andere anhängige Prozesse am zuständigen Familiengericht!Ist die Frage geklärt?

19. Wie erreiche ich Sie am besten?

per Telefon am besten...Bitte auswählen...

Fertig.

Bitte prüfen Sie vor dem Absenden nochmals alle gemacht Angaben sorgfältig und vergessen Sie nicht mir auch die Vertretungsvollmacht zukommen zu lassen. Die finden Sie hier ==>> Download Vertretungsvollmacht.

Ich möchte Sie ausserdem darauf hinweisen, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und nur bei mir gespeichert werden. Ihre Daten unterliegen natürlich den strengen anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten.

Sobald das Formular erfolgreich versendet wurde, bekommen Sie eine Bestätigung angezeigt. Ich werde mich danach kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.


Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

gez. RA Andrea Khamseh

EinverstandenWichtig!
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