Im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht biete auch ich die Möglichkeit einer sogenannten „Online-Scheidung“ an. Vorab möchte ich allerdings klarstellend darauf hinweisen, dass eine Online-Scheidung per se im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen ist. Nach wie vor ist bei dem eigentlichen Scheidungstermin die persönliche Anwesenheit bei Gericht erforderlich. Es fällt nur das persönliche Erstberatungsgespräch weg.
Es findet lediglich die Beauftragung des Anwaltes oder der Anwältin über das Internet statt.
Der Vorteil ist, dass die Formalitäten bequem von Zuhause abgewickelt werden können und keine Wartezeit und keine Anfahrt zum Anwalt/ Anwältin erfolgt.
Für die Scheidung online entstehen, wie für die herkömmliche Scheidung auch, Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten.
Es werden die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) sowie die im dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (RVG VV) gezahlt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem zu ermittelnden Streitwert. Dieser ist von der Höhe des jeweiligen Familieneinkommens abhängig.
Bei geringem Einkommen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Bei der Online-Scheidung begleite ich Sie von der Antragstellung bis hin zur mündlichen Verhandlung. Sie können dabei jederzeit per E-Mail, per Fax oder auch per Telefon Kontakt mit mir aufnehmen.
Halten Sie im Laufe des Verfahrens ein persönliches Gespräch dennoch erforderlich, besteht jederzeit die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren. Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.
Eine Online-Scheidung empfehle ich nicht, wenn zusätzlich Folgesachen, wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleichsansprüche geregelt werden müssen und noch eine Vermögensauseinandersetzung zu erfolgen hat.
Sollten Sie nach alldem sich dennoch für eine Online-Scheidung entscheiden bitte ich Sie, beiliegendes Formular auszufüllen und mir zuzusenden. Bitte fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular eine auf mich lautende und unterschriebene Vollmacht bei sowie eine Eheurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ggf. Geburtsurkunden der Kinder bei.
Ergeben sich beim Ausfüllen des Formulars Fragen, können Sie jederzeit telefonisch um Hilfe bitten.
Sobald mir die Unterlagen vorliegen, werde ich einen Scheidungsantrag entwerfen und Ihnen zur Durchsicht und Freigabe zukommen lassen.
Hierfür ist erforderlich, dass Sie den Entwurf unterzeichnen und mir gemeinsam mit der Eheurkunde und der Vollmacht jeweils im Original per Post zukommen lassen.
Nachdem sämtliche Unterlagen eingegangen sind, werde ich den Antrag bei Gericht einreichen. Über den Verlauf des Verfahrens werden Sie regelmäßig in Kenntnis gesetzt.