Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten

Abgerechnet wird nach dem seit 1. August 2013 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVGLink zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz). Möglich ist auch eine Abrechnung nach einer individuell gestalteten Vergütungsvereinbarung.

Die Vergütung wird Thema des ersten persönlichen Beratungsgesprächs sein, damit Sie im Vorfeld wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können. Ich berate Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten außergerichtlicher und/ oder gerichtlicher Schritte. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.